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Neue Kanalmarken-Regelung |
Achtung ! Achtung ! Ab sofort darf nur der seinen Sender einschalten, bzw. fliegen, der seine Kanalmarke hat. Marke vor dem Einschalten des Senders nehmen. Nach dem Flug Kanalmarke zurückhängen und auch keinesfalls den Sender einschalten. Beim Verlassen des Modellflugplatzes ist immer zu prüfen, ob die Marke an die Frequenztafel zurückgehängt wurde.
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UNSER MODELLFLUGGELÄNDE, |
Grundstückseigentum des Vereins, .. ist 110 m lang und ca. 25 m breit; ... verfügt über ein neu (2013/2014) gebautes Vereinsheim; ... ist zugelassen für Flugmodelle bis 25 kg mit Lärmzeugnis max. 79 dbA; ... ist zugelassen für genehmigte und zugelassene Funkanlagen ( 27 MHz, 35 MHz A-/B-Band, 40 MHz, 2,4 GHz); ... darf mit Verbrenner betrieben werden: Werktags von 09.00 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 19.00 Uhr und Sonn- und Feiertags von 10.00 -12.00 und 14.00 Uhr bis max. 19.00 Uhr, bzw. ansonsten bis 30 Min. vor SS (Sonnenuntergang). Kein Flugbetrieb am Karfreitag, 1. November (Allerheiligen) und 24. Dezember (Hlg. Abend) . Gastflieger entrichten keine Gebühr. Es muss aber ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden! Ebenso von Mitgliedern, die nicht über den Verein, sondern gesondert selbst anderweitig versichert sind!
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KARTE |
DIE VORSTANDSCHAFT |
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Die Erreichbarkeit der Vorstandschaft verbirgt sich hinter diesem Link. Dort sind die Namen, Anschriften und auch Telefonnummern vermerkt.
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EIN AUFRUF |
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an alle unsere Mitglieder, verbunden mit der herzlichen Bitte, dem Kassier die eMail-Adressen mitzuteilen. Einladungen und Informationen können damit kostengünstig versandt werden. Die Vereinskasse dankt es Euch! Sollten sich anderweitig Änderungen in Bezug auf Anschrift, Tel.-Nr., Kontoverbindung u. dgl. ergeben haben, so bitte mitteilen!
Kontaktadressen siehe "Erreichbarkeit" oder Impressum
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TECHNIK UND TIPPS |
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DOWNLOADS |
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